VGH weist Klage gegen „ewiges Baurecht“ zurück
30. Juli 2025
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das „ewige Baurecht“ für die 3. Startbahn am Flughafen München bestätigt!
Damit wurde alle Klagen dagegen (u. a. vom Landkreis Freising und dem BUND Naturschutz) abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Tenor des Urteils:
„Der BayVGH hat mit seinem Urteil die von der FMG bereits durchgeführten Maßnahmen
(u. a. Grunderwerb, S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld, Teilfläche des Vorfeldes, Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafengeländes, naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen) als ausreichend erachtet, um von einem Beginn der Plandurchführung auszugehen. Damit tritt der Planfeststellungsbeschluss nicht im März 2026 außer Kraft.„
Dies ist ein herber Schlag für die Flughafenregion und natürlich auch eine Enttäuschung für die Aktiven des zivilgesellschaftlichen Widerstands!
… jetzt ist die Politik gefragt, endlich eine Entscheidung zur Beerdigung dieses Projekts zu treffen!